Das EU-Recht

Das EU-Recht bezeichnet das Recht der Europäischen Gemeinschaften und das Recht der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Rechtssystem, das Vorrang vor den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hat. An seiner Einführung, Überwachung und Weiterentwicklung sind − im Rahmen unterschiedlicher Verfahren − mehrere Rechtsorgane beteiligt. Die für Unternehmen oder natürliche Personen in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen sind EU-Richtlinien und -Verordnungen mit deren Umsetzungsvorschriften in dem jeweiligen nationalen Rechtssystem.

Viele Unternehmen, vorrangig die, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind, sind von EU-Richtlinien oder -Verordnungen betroffen, da sie ihnen Gebote und Verbote auferlegen, wie Produkte zu fertigen sind, welche Inhaltsstoffe enthalten sein dürfen etc. Die meisten haben häufig Probleme, diese Vorgaben zu verstehen und anhand der nationalen Regelungen umzusetzen. 

Die anwaltliche Tätigkeit besteht darin, den Unternehmen Hilfestellungen zu geben, die oben beschriebenen EU-Vorgaben richtig anzuwenden.