Das Familienrecht

Das Familienrecht regelt in erster Linie die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Neben der Eingehung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft wird selbstverständlich auch die Aufhebung dieser Verbindungen, in der Regel durch Trennung, Aufhebung oder Scheidung geregelt.

Auch zum Familienrecht gehören das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht, das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht, das Umgangsrecht und der Versorgungsausgleich.

Das Familienrecht ist sehr komplex und durch die Emotionen der Beteiligten sowie die Besonderheiten im Einzelfall gekenn
zeichnet.