Das Familienrecht
Das
Familienrecht regelt in erster Linie die Rechtsverhältnisse der durch Ehe,
Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen
Personen. Neben der
Eingehung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft wird selbstverständlich auch die
Aufhebung dieser Verbindungen, in der Regel durch Trennung, Aufhebung oder
Scheidung geregelt. Auch zum
Familienrecht gehören das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht,
das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht, das Umgangsrecht und der
Versorgungsausgleich.