Das Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. In der Beratung ist dabei besonders wichtig, die individuell beste Gesellschaftsform zu wählen.

Es wird zwischen Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits unterschieden.

Personengesellschaften zeichnen sich durch die besondere persönliche Beziehung der Gesellschafter untereinander aus. Der Bestand der Gesellschaft ist von seinen Gesellschaftern abhängig.

Zu den Personengesellschaften gehören insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die stille Gesellschaft.

Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch ihre Unabhängigkeit von Ihren Mitgliedern/Gesellschaftern aus. Selbst die Vertretung und Geschäftsführung kann im Gegensatz zu einer Personengesellschaft durch einen fremden Dritten erfolgen.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Europäische Aktiengesellschaft (SE).

Als besondere Gesellschaftsformen sind die Stiftung und der Verein zu erwähnen.

Daneben gibt es noch die Mischformen (KGaA, GmbH & Co. KG)

Im Zuge der Europäisierung sind in der Vergangenheit zunehmend auch ausländische Gesellschaften in Deutschland populär geworden. In diesem Zusammenhang sei die britische Private Company (Ltd.) erwähnt.

Sofern in einem Spezialgesetz (z.B. HGB) ein Tatbestand nicht geregelt ist, findet im Gesellschaftsrecht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Anwendung.