Das Inkasso

Mit Inkasso ist der Einzug von Forderung gemeint. Zahlt der Schuldner die Forderung nicht, so muss sich der Gläubiger einer zwangsweisen Forderungsbeitreibung bedienen. Hierzu benötigt er einen Titel (z.B. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil).

Zum Teil werden Inkasso-Unternehmen mit der Forderungsbeitreibung betraut. Dabei beachten Gläubiger nicht, dass die hierdurch entstehenden Kosten nicht immer vor Gericht erstattungsfähig sind. Dies ist dann der Fall, wenn zur Beitreibung am Ende doch ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss und so doppelte Kosten anfallen.

Der Vorteil des anwaltlichen Inkassos liegt auf der Hand. Wenn ein Schuldner Einwendungen erhebt, kann der Rechtsanwalt hierauf entsprechend reagieren. Bei hohen Forderungen, die vor einem Landgericht ausgestritten werden, muss sich der Gläubiger von einem Anwalt vertreten lassen.

Nach Erlangung eines vollstreckbaren Titels kann die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden. Hierzu stehen dem Gläubiger mehrere Möglichkeiten zur Verfügung (z.B. die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, das vorläufige Zahlungsverbot, die Pfändung von Gehaltsansprüchen, die Eintragung einer Sicherungshypothek, etc.)