Das internationale Privatrecht
Das Internationale Privatrecht (auch IPR genannt) ist derjenige Teil einer nationalen Rechtsordnung, der bestimmt, welches nationale Recht auf einen Sachverhalt (Lebensverhältnis, Rechtsverhältnis) angewandt wird. Faktisch relevant wird dies nur, wenn der Sachverhalt Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist (sog. Auslandsberührung).
Das IPR verfolgt das Ziel, die Rechtsordnung zur Anwendung zu bringen, mit welcher der Sachverhalt am engsten verbunden ist oder das Rechtsverhältnis seinen Sitz hat. Damit soll erreicht werden, dass die Rechtsordnung über einen Sachverhalt eine Entscheidung fällt, welche auch tatsächlich am besten dafür geeignet ist, eben weil eine besondere sachliche Nähebeziehung besteht.
Der Anwalt befasst sich mit der Entscheidung, vor welchem nationalen Gericht sein Mandant seinen Rechtsstreit anhängig machen kann.