Das IT-Recht

Das Gesetz definiert das IT-Recht nicht.


Bestandteil des IT-Recht ist das Vertragsrecht. Dabei gestaltet der Rechtsanwalt individuelle Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das IT-Recht regelt zudem den elektronischen Geschäftsverkehr, auch E-Commerce genannt, das Domain-Recht, den Datenschutz, Provider-Verträge und Online sowie Mobile Business Nutzungsbedingungen. Nicht selten sind insbesondere im Internet auch die Regeln des Internationalen Privatrechts zu beachten.