Das Mietrecht
Das Mietrecht behandelt Sachverhalte, bei denen eine bewegliche oder unbewegliche Sache zum Gebrauch gegen Entgelt überlassen wird. Geregelt werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen ihnen geschlossenen Mietvertrages.
Das Mietrecht beinhaltet zahlreiche zwingende Vorschriften. Diese sind zum einen Rechtsnormen, die den Vertragsinhalt in Teilbereichen festlegen. So tritt beispielsweise eine Mietminderung bei Mängeln der Mietsache von Gesetzes wegen ein, wobei der Mängelanzeige eine besondere Bedeutung zukommt.
Zum anderen stellt das Mietrecht besonders hohe Anforderung an die Rechtsausübung durch die Parteien. Relevant ist dies vor allem für die außerordentliche (fristlose) oder ordendliche Kündigung, insbesondere durch den Vermieter.
Gegenstand eines Mietvertrages können sowohl bewegliche, als auch unbewegliche Sachen (Immobilien) sein. Ein Mietverhältnis kann sowohl privat, als auch gewerblich sein. Eine spezielle Form des Mietgeschäfts ist das sog. Leasing, insbesondere von Fahrzeugen.