Das Strafrecht

Das Strafrecht bezeichnet den Teil des öffentlichen Rechts, welcher für schuldhaft begangenes Unrecht staatliche Sanktionen vorsieht. Die Sanktionen dienen zur Abmahnung und zur Abschreckung von Tätern. In der Regel werden die Sanktionen durch Urteil, Beschluss oder Strafbefehl ausgesprochen. Es wird unterschieden zwischen Vergehen und Verbrechen. Als Sanktionen sieht das Gesetz insbesondere Freiheitsstrafen und Geldstrafen vor. Freiheitsstrafen können zur Bewährung ausgesetzt werden. Daneben kann z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden.

Daneben gibt es das Recht der Ordnungswidrigkeiten, bei dem als Sanktion zumeist Bußgelder verhängt werden, die durch einen Katalog pauschal festgelegt sind. Gegen einen Bußgeldbescheid kann ein Einspruch eingelegt werden. Der bedeutendste Bereich des Ordnungswidrigkeitenrecht wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.