Das Vertragsrecht / Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Vertragsrecht sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen befasst sich mit sämtlichen Problemstellungen, die beim Abschluss und der Durchführung von Verträgen auftreten können, sowie mit der Erstellung und Prüfung von Verträgen aller Art. Hierzu zählt auch die Formulierung sowie die Überprüfung des sog. "Kleingedruckten".
Im Rahmen der Vertragsautonomie kann ein Unternehmen beim Abschluss von
Verträgen innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen ergänzende oder vom
Gesetz abweichende Regelungen zu treffen. Je nach Vertragstyp (z.B. im
Kaufrecht, Werkvertragsrecht, etc.) und Vertragsparteien (zwischen
Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern) gibt es
besondere Szenarien, die man detailliert regeln sollte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinfachen, beschleunigen und standardisieren den Vertragsschluss.
Als Ihr Anwalt beraten wir unsere Mandanten im Rahmen von Vertragsverhandlungen, um das für den Mandanten gemäß seinen Interessen optimalste Ergebnis auszuhandeln. Im Rahmen der Vertragserstellung formulieren wir als Ihr Anwalt den zuvor verhandelten Vertrag in der Form, dass er inhaltlich dem ausgehandelten Vereinbarungen entspricht. Dabei achten wir darauf, rechtlich wirksame Klauseln zu formulieren.
Als Ihr Anwalt prüfen wir für unsere Mandanten Verträge, die diesen zur Unterschrift vorgelegt wurden und machen Sie auf für Sie ungünstige oder unwirksame Regelungen aufmerksam. In diesem Zusammenhang werden Gegenvorschläge für Formulierungen der relevanten Passagen, die für Sie als unser Mandant vorteilhafter sind, gemacht.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie als Anwalt unsere Mandanten, wenn bei bereits abgeschlossenen Verträgen Unstimmigkeiten oder Missverständnisse auftreten. Es werden Ihnen die Rechtsfolgen der streitigen Passagen erläutert.