Grund hierfür ist das Zusammenwachsen in Europa sowie die Niederlassungsfreiheit sowie Freizügigkeit, die innerhalb der EU gilt. Viele Deutsche haben mittlerweile eine Immobilie in der Toskana oder am Gardasee. Logischerweise unterliegen diese Immobilien italienischem Recht. Aber auch in Deutschland kann italienisches Recht relevant werden.
Zum Beispiel werden in Deutschland lebende Italiener nach italienischem Recht geschieden. Ein Verkehrsunfall eines in Deutschland lebenden Bürgers in Italien ist in Deutschland nach italienischem Recht zu regulieren.
Selbstverständlich gibt es zwischen dem deutschen und dem italienischen Recht zum Teil starke Unterschiede. Hier nur ein paar Beispiele:
Die Trennung zwischen italienischen Ehegatten muss gerichtlich durch Urteil festgestellt werden.
Bei einem Verkehrsunfall werden in Italien in der Regel die Kosten eines Schadensgutachtens von der gegnerischen Versicherung nicht ersetzt.
Privatpersonen sind von Gesetzes wegen durch drohende Vertragsstrafen gehalten, einmal geschlossene Vorverträge zu erfüllen.
Gerade in den hier beschriebenen Fällen ist ein kompetenter Rechtsrat eines auf den deutsch-italienischen Rechtsverkehr spezialisierten Rechtsanwalts besonders wichtig.
Die Kanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne bei deutsch/italienischen Rechtsverkehr in Rosenheim, München, Mailand und Umgebung!