Zum Teil werden Inkasso-Unternehmen mit der Forderungsbeitreibung betraut. Dabei beachten Gläubiger nicht, dass die hierdurch entstehenden Kosten, sofern das Inkasso-Unternehmen nicht erfolgreich war, bei einer nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzung selten erstattungsfähig sind. Dies ist dann der Fall, wenn zur Beitreibung am Ende doch ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss und so doppelte Kosten entstehen.
Der Vorteil des anwaltlichen Inkassos liegt auf der Hand. Wenn ein Schuldner Einwendungen erhebt, kann der Rechtsanwalt hierauf entsprechend reagieren und bei hohen Forderungen, die vor einem Landgericht ausgestritten werden, muss sich der Gläubiger sowieso zwingend von einem Anwalt vertreten lassen.
Die Kanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte vertritt Sie gerne bei Inkasso Angelegenheiten in Rosenheim, München, Mailand und Umgebung!