Das Insolvenzverfahren ersetzt dabei die Individualvollstreckung. Es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Verteilung der Insolvenzmasse überwacht und die Insolvenz verwaltet.
Die Insolvenz hat 2 Seiten. Den Gläubiger, der für seine Forderungen weniger oder kein Geld mehr bekommt und den Schuldner, der nicht mehr in der Lage ist seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen.
Für beide Seiten ist die Insolvenz ein nervenaufreibender und durchaus komplizierter Weg.
Barba & Partner Rechtsanwälte berät regelmäßig Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderung vor Beginn des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners. Sollte einmal bereits das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein, so vertritt und begleitet Barba & Partner Rechtsanwälte die Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens.
Der frühzeitige Beginn der Begleitung von Gläubigern ist besonders wichtig, denn das Insolvenzrecht kennt viele Fallstricke. Umso entscheidender ist eine kompetente Begleitung des Gläubigers, welche Sie von Barba & Partner Rechtsanwälte erwarten können.
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