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Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht (auch IPR genannt) ist derjenige Teil einer nationalen Rechtsordnung, der bestimmt, welches nationale Recht auf einen Sachverhalt (Lebensverhältnis, Rechtsverhältnis) angewandt wird. Faktisch relevant wird dies nur, wenn der Sachverhalt Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist (sog. Auslandsberührung) und die Parteien keine Vereinbarung über das anwendbare Recht getroffen haben.

Das IPR verfolgt das Ziel, die Rechtsordnung zur Anwendung zu bringen, welche auch tatsächlich am besten für das jeweilige Rechtsverhältnis geeignet ist. Dies bestimmt sich teilweise nach dem Ort, an dem ein Ereignis geschehen ist (Verkehrsunfall, Straftat) oder eine Rechtshandlung vorgenommen wurde (Ausübung von Rechten an einer Immobilie), teilweise aber auch danach, mit welcher Rechtsordnung der Sachverhalt am engsten verbunden ist.

Der Anwalt muss sich hier im Rahmen seiner Prüfung damit auseinander setzen, nach welcher nationalen Rechtsordnung sein Mandant seine Rechte geltende machen kann. Selbstverständlich gehört hierzu auch die Prüfung, vor welchem nationalen Gericht sein Mandant seinen Rechtsstreit anhängig machen muss, auch wenn dies nicht Teil des IPR ist, sondern sich nach bestimmten internationalen Übereinkommen richtet, sofern die Parteien keine Gerichtsstandvereinbarung getroffen haben.

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