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IT-Recht

Das IT-Recht ist kein scharf abgegrenztes Rechtsgebiet. Oft wird der Begriff synonym zum Internetrecht verwendet.

IT steht als Abkürzung für Informationstechnologie. Der Begriff IT-Recht umschreibt somit das gesamte Recht der Informationstechnologie.

Das IT-Recht beinhaltet insbesondere das Vertragsrecht, das Recht des elektronischen Rechtsverkehrs, das Datenschutzrecht, das Recht der Kommunikationsdienste  und -netze, die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien, sowie das IT-Strafrecht.

Barba & Partner Rechtsanwälte beraten Sie in allen Besonderheiten des IT-Rechts. Am Besten wenden Sie sich mit Ihrem Problem gleich an uns. Ein erstes Kennenlernen ist kostenlos.



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