01.02.2009 - Steuerrecht
Durch Gegenbeweis die Privatnutzung eines Dienstwagens entkräften
Der Steuerpflichtige kann durch Gegenbeweis die Privatnutzung eines Dienstwagens entkräften.
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 20.08.08 - AZ: VI B 45/08, NV entschieden, dass der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens und somit die Ansetzung der sogenannten 1%-0,03%-Regelung ausscheidet, wenn bewiesen werden kann, dass eine private Nutzung des Dienstwagens nicht vorliegt. Als Beweis für den Ausschluss der Privatnutzung des Dienstwagens können auch vertragliche Regelungen oder andere geeignete Maßnahmen dienen.
zur Newsübersicht