01.02.2009 - Arbeitsrecht
Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten
Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten im Arbeitsverhältnis nicht immer wirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.01.2009 - AZ: 3 AZR 900/07 zu Rückzahlungsverpflichtungen der vom Arbeitgeber vorfinanzierten Aus- und Fortbildungskosten durch den Arbeitnehmer entschieden. Derartige Klauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam, wenn der Arbeitnehmer hierdurch unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird.
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