11.03.2009 - Mietrecht
Freie Farbwahl für den Mieter während der Mietzeit
Mieter dürfen während der Mietzeit nicht zu einer Dekoration der Mieträume in Form einer vorgegebenen Farbwahl verpflichtet werden.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Klausel in einem Formularmietvertrag nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, wenn sie den Mieter auch während der Mietzeit zu einer Dekoration der Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl verpflichtet und dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse für den Vermieter besteht. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Mieter gemäß Mietvertrag die Wohnung im Rahmen von Schönheitsreparaturen auch während der Mietzeit in neutralen Farbtönen zu streichen.
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