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02.06.2009 - Mietrecht

Erstattungsanspruch für Mieter

Der BGH entschied mit Urteil vom 27. Mai 2009 - Az. VIII ZR 302/07), dass einem Mieter, der aufgrund einer ihn hierzu verpflichtenden Klausel im Mietvertrag bei Auszug Schönheitsreparaturen durchführt, ein Erstattungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Vermieter zustehen kann, falls sich die betreffende Klausel als unwirksam herausstellt.

Aufgrund neuerer BGH-Rechtsprechung sind viele dieser häufig in Mietverträgen enthaltenen Endrenovierungsklauseln unwirksam, weil sie für Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen einen starren Fristenplan aufstellen und nicht auf den konkreten Bedarf abstellen.

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