Im Rahmen der Vertragsautonomie kann ein Unternehmen beim Abschluss von Verträgen innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen ergänzende oder vom Gesetz abweichende Regelungen treffen. Je nach Vertragstyp (z.B. im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, etc.) und Vertragsparteien (zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern) gibt es besondere Szenarien, die man detailliert regeln sollte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinfachen, beschleunigen und standardisieren den Vertragsschluss.
Als Anwalt beraten wir unsere Mandanten im Rahmen von Vertragsverhandlungen, um das für den Mandanten gemäß seinen Interessen optimalste Ergebnis auszuhandeln. Im Rahmen der Vertragserstellung formulieren wir den zuvor verhandelten Vertrag in der Form, dass er inhaltlich dem ausgehandelten Vereinbarungen entspricht. Dabei achten wir darauf, rechtlich wirksame Klauseln zu formulieren.
Wir prüfen für unsere Mandanten Verträge, die diesen zur Unterschrift vorgelegt wurden und machen sie auf für sie ungünstige oder unwirksame Regelungen aufmerksam. In diesem Zusammenhang werden Gegenvorschläge für Formulierungen der relevanten Passagen, die für den Mandanten vorteilhafter sind, gemacht.
Darüber hinaus unterstützen wir als Anwalt unsere Mandanten, wenn bei bereits abgeschlossenen Verträgen Unstimmigkeiten oder Missverständnisse auftreten. Es werden Ihnen die Rechtsfolgen der streitigen Passagen erläutert.
Die Kanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte vertritt Sie gerne bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten in Rosenheim, München, Mailand und Umgebung!