Barba & Partner Rechtsanwälte – Ihre Anwälte aus München

Deutsch-italienischer Geschäftsverkehr

Juristische Beratung für Unternehmen zwischen Deutschland und Italien

Die spezialisierte Anwaltskanzlei Barba & Partner Rechtsanwälte berät seit über 20 Jahren im deutsch-italienischen Geschäftsverkehr. Ob deutsches Unternehmen mit Geschäftspartnern in Italien oder italienisches Unternehmen mit Aktivitäten in Deutschland – wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Export, Import und Handelsbeziehungen.

Ein besonderer Vorteil: Deutsche Mandanten können uns direkt in München beauftragen – und wir vertreten sie vor italienischen Gerichten, ohne dass sie eine separate Kanzlei in Italien aufsuchen müssen. Der Auftrag geht praktisch an eine italienische Kanzlei in München, deren Anwälte über Expertise im italienischen und im deutschen Recht verfügen.

Mit Kanzleistandorten in München und Mailand, mehrsprachigen Anwälten und Avvocati sowie einem starken Netzwerk sorgen wir für rechtssichere Verträge, effiziente Verfahren und klare Kommunikation, so dass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Deutschland und Italien Flagge

Italien als Markt für deutsche Unternehmen

Italien ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Maschinenbau, Automobilzulieferung, Lebensmittelindustrie, Mode und Tourismus zählen zu den stärksten Branchen im bilateralen Handel. Doch erfolgreiche Geschäfte erfordern mehr als nur wirtschaftliches Know-how. So gibt es typische Stolperfallen:

  • Vertrags- und Haftungsfragen unterscheiden sich deutlich vom deutschen Recht.

  • Steuerliche Rahmenbedingungen und Abgaben müssen von Beginn an berücksichtigt werden.

  • Sprach- und Mentalitätsunterschiede können zu Missverständnissen führen.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Engagement in Italien rechtssicher, effizient und wirtschaftlich sinnvoll verläuft. Hierfür ist die Kenntnis kultureller und rechtlicher Besonderheiten neben der Sprache von besonderer Bedeutung. Erfahrungsgemäß folgen dem sprachlichen und kulturellen Missverständnis die juristischen Probleme.

Deutsch-italienischer Geschäftsverkehr – rechtssicher handeln zwischen zwei Rechtsordnungen

Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und Italien sind alltäglich und nicht selten mit hohen Summen verbunden. Doch rechtliche, sprachliche und kulturelle Unterschiede bergen erhebliche Risiken. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Unternehmen dabei, Verträge, Handelsbeziehungen und Transaktionen rechtssicher zu gestalten – und Streitigkeiten wirksam zu vermeiden und Rechte vorausschauend zu schützen.

Typische Herausforderungen im deutsch-italienischen Geschäftsverkehr

  • Liefer- und Vertriebsverträge: Gestaltung nach deutschem Recht, italienischem Recht oder UN-Kaufrecht (CISG).

  • Gewährleistung & Haftung: Mängelrechte, verspätete Lieferungen und Lieferkettenstörungen führen häufig zu Konflikten.

  • Gerichtsverfahren: Nicht selten muss ein italienisches Gericht deutsches Recht anwenden – oder ein deutsches Gericht italienisches Recht. Das führt zu Übersetzungskosten und teuren Gutachten.

  • Schiedsverfahren: Schiedsgerichtsklauseln können sinnvoll sein, bergen aber Kostenrisiken.

„Bisher lief doch alles gut“ – warum dieser Gedanke trügerisch ist

Viele Unternehmen verzichten im laufenden Geschäft auf spezialisierte Beratung, weil sie ihren italienischen Vertragspartner seit Jahren kennen und die Zusammenarbeit bisher reibungslos lief. Gerne werden englische Vertragsmuster verwendet – oft ohne Prüfung durch einen auf den deutsch-italienischen Geschäftsverkehr spezialisierten Rechtsanwalt. Auch Hausanwälte sehen nicht immer die Notwendigkeit, externe Expertise einzubeziehen.

Wenn es tatsächlich zum Streit kommt, zeigt sich die Schwäche solcher Lösungen: Am Ende muss womöglich ein Richter, der vielleicht gar kein Englisch spricht, den von den Parteien geschlossenen Vertrag interpretieren. Vor Gericht wird zudem nicht selten deutlich, dass die englischen Sprachkenntnisse der Beteiligten nicht ausreichten, um die juristischen Feinheiten des Vertrages korrekt zu verstehen – mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen. 

Unsere Erfahrung: Je früher spezialisierte anwaltliche Beratung eingebunden wird, desto besser lassen sich Risiken vermeiden.

Gerichtliche Auseinandersetzungen: Ein teures Risiko

Im Streitfall entstehen schnell hohe Kosten: Übersetzungen, Sachverständigengutachten zum ausländischen Recht und lange Verfahren belasten Unternehmen erheblich. Juristische Probleme im internationalen Wirtschaftsrecht sind komplex. Häufig bleibt am Ende nur ein Vergleich – wirtschaftlich oft die schlechteste Lösung. Mit vorausschauender Vertragsgestaltung lassen sich solche Situationen, in denen es letztlich keinen Gewinner gibt, vermeiden.

Unternehmenskäufe in Italien – Chancen und Risiken

M&A-Transaktionen sind ebenfalls Bestandteil des deutsch-italienischen Geschäftsverkehrs. Viele italienische Unternehmen – darunter Traditionsmarken wie Ducati oder Lamborghini – wurden von deutschen Investoren übernommen. Der Erwerb kann Markteintritt und Wachstum erleichtern, bringt aber auch rechtliche und kulturelle Herausforderungen mit sich. Wir begleiten Sie bei allen Schritten, von der Due Diligence bis zur Vertragsgestaltung.


FAQ zum deutsch-italienischen Geschäftsverkehr

Gilt beim Handel zwischen Deutschland und Italien immer das UN-Kaufrecht (CISG)?
Die Regeln des UN-Kaufrecht müssen grundsätzlich beachtet und korrekt in die Verträge eingebaut werden, denn das CISG ist Teil des nationalen Rechts. Es kann ausgeschlossen werden, doch das sollte nie pauschal erfolgen, da es Vorteile wie auch Nachteile bringen kann.

Welche Probleme treten im Streitfall besonders häufig auf?
Übersetzungsprobleme, unklare Gerichtsstände und hohe Kosten für Gutachten sind typische Stolpersteine. Eine klare Vertragsgestaltung verhindert teure Überraschungen.

Wann sollte man im Italiengeschäft einen spezialisierten Anwalt einschalten?
Am besten frühzeitig – schon bei Vertragsverhandlungen. Wer erst im Streitfall kommt, betreibt oft nur noch Schadensbegrenzung.

Wird ein deutsches Beweissicherungsverfahren auch in Italien anerkannt?
Nicht automatisch. Ein Beweissicherungsverfahren, das in Deutschland durchgeführt wird, kann unter Umständen von einem italienischen Gericht nicht akzeptiert werden. Das bedeutet: Die Kosten und Mühen eines deutschen Verfahrens wären dann vergeblich. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig geklärt werden, ob eine vertragliche Regelung (z. B. Gerichtsstand oder Schiedsgerichtsklausel) sinnvoll ist. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Unsere Leistungen im deutsch-italienischen Geschäftsverkehr

Wir unterstützen Unternehmen und Privatmandanten bei allen rechtlichen Fragen rund um den Handel und Investitionen zwischen Deutschland und Italien:

  • Umfassende rechtliche Begleitung deutscher Unternehmen bei Geschäftstätigkeiten in Italien
  • Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung mit italienischen Geschäftspartnern
  • Rechtliche Begleitung von Investitionsvorhaben und Unternehmensgründungen in Italien
  • Koordinierung steuerlicher Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Prozessvertretung vor Gerichten und in Schiedsverfahren in Deutschland und Italien
  • Beratung zu Immobiliengeschäften mit Italienbezug (Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbfall)

 

Besuchen Sie uns in einem unserer Büros in München oder Mailand!

Barba & Partner Rechtsanwälte ist Ihr Ansprechpartner für den deutsch-italienischen Geschäftsverkehr in München und bundesweit.

Weitere Informationen zu wirtschaftlichen Themen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Italien finden Sie auf der Internetpräsenz der Italienischen Botschaft in Berlin.

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Gerne unterstützen wir Sie als Ihre Anwälte. Besuchen Sie uns an unseren Standorten, z. B. in München. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Gerne begrüßen wir Sie auch in einer Videokonferenz über Google Meet.

Unsere Kanzlei nutzt die modernsten Kommunikationsmittel, so dass Sie bei uns unabhängig von Ihrem Wohnort kurzfristig einen virtuellen Besprechungstermin erhalten. Auf diese Weise sind wir in der Lage für unsere Mandanten in ganz Deutschland und Italien tätig zu werden.