Wirtschaftsstrafrecht München | Rechtsanwalt Salvatore Barba

Strafverteidigung / Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren / Wirtschaftsstrafsachen

Rechtsanwalts-Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in München | Rechtsanwalt Salvatore Barba von gleichnamiger Rechtsanwalts-Kanzlei ist ein erfahrener Anwalt in Sachen der Strafverteidigung von Wirtschaftsdelikten. Unsere Kanzlei in München steht Ihnen gerne für eine Erstauskunft zur Verfügung.  Wir betreiben auch eine Auslandskanzlei in Mailand, weil Wirtschaftsstrafrecht bzw. Wirtschaftsstrafverfahren inzwischen auch grenzüberschreitend zur Behandlung kommen. Rechtsanwalt Barba kennt sich als Anwalt italienischer Herkunft bestens mit deutsch-italienischen Rechtsbeziehungen aus. Wir behandeln auch allgemein Verfahren auf europäischer und internationaler Ebene. Wir sprechen deutsch, italienisch und englisch. Mandate nehmen wir gerne aus ganz Deutschland sowie Italien entgegen. 

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Das Wirtschaftsstrafrecht in Deutschland

In Deutschland wird das Wirtschaftsstrafrecht durch seinen Schutzzweck definiert. Der Staat hat die Aufgabe unser Wirtschaftssystem zu schützen. Es gibt für den Begriff des „Wirtschaftsstrafrecht“ keine Definition. Vielmehr umfasst das Wirtschaftsstrafrecht eine Vielzahl von Delikten, welche quer über verschiedene Gesetze normiert sind. Charakteristisch für das Wirtschaftsstrafrecht ist, dass ein Strafverteidiger über die Kompetenz im allgemeinen und materiellen Straf- und Strafprozessrecht hinaus, besondere Kenntnisse in einem oder mehreren weiteren Rechtsgebieten haben muss. Sinnvollerweise hat ein Strafverteidiger auch einen Blick für die Besonderheiten des Wirtschaftslebens, da hier die Straftaten begangen werden. Das Wirtschaftsstrafrecht in München und ebenso allgemein kommt als Strafdelikt vorzugsweise am Landgericht zum Vollzug, auch weil es meist mit erheblichen Sanktionen gegen die angeklagte Person bzw. angeklagten Personen in Verbindung steht und somit auch einer höheren Gerichtsinstanz unterliegt. 

Die gesetzlichen Regelungen im Wirtschaftsstrafrecht in Deutschland

Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Strafnormen, die zum Wirtschaftsstrafrecht zählen aber nicht Bestandteil des Strafgesetzbuches (StGB) sind. Es gibt neben dem Strafgesetzbuch (StGB) spezielle Nebengesetze, welche über die Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) hinaus, strafrechtliche Vorschriften enthalten, die einen konkreten Bereich des Wirtschaftsrechts betreffen.

Wirtschaftsstrafrechtliche Nebengesetze (Auszug)

–             Patentgesetz (PatG);

–             Gebrauchsmustergesetz (GebrMG);

–             Halbleiterschutzgesetz (HlblSchG);

–             Sortenschutzgesetz (SortSchG);

–             Markengesetz (MarkenG);

–             Designgesetz (DesignG);

–             Urheberrechtsgesetz (UrhG);

–             Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG);

–             Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG);

–             Insolvenzordnung (InsO);

–             Aktiengesetz (AktG);

–             Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen, Publizitätsgesetz (PublG);

–             Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG);

–             Handelsgesetzbuch (HGB);

–             SE-Ausführungsgesetz (SEAG);

–             Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIVAG);

–             Genossenschaftsgesetz (GenG);

–             SCE-Ausführungsgesetz (SCEAG);

–             Umwandlungsgesetz (UmwG);

–             Gesetze über das Bank-, Depot-, Börsen und Kreditwesen (z.B. KWG, DepotG, BörsG, weitere Gesetze finden Sie hier);

–             Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG);

–             Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG);

–             Wertpapierhandelsgesetz (WpHG);

–             Wirtschaftsstrafgesetz 1954 (Wi StrG 1954);

–             Außenwirtschaftsgesetz (AWG);

–             Devisenbewirtschaftungsgesetze;

–             Finanzmonopol-, Steuer- und Zollrecht, insbesondere über das Betäubungsmittelgesetz (BtMG);

–             Weingesetz (WeinG);

–             Lebensmittelrecht (z.B. LFGB und LMRStV);

–             Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG);

–             EU-Finanzschutzstärkungsgesetz (EUFinSchStG);

–             Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

Typische Straftaten des Wirtschaftsstrafrechts

–             Betrug

–             Subventionsbetrug

–             Kapitalanlagebetrug

–             Kreditbetrug

–             Computerbetrug

–             Diebstahl

–             Unterschlagung

–             Untreue

–             Insolvenzverschleppung

–             Bankrott

–             Verletzung der Buchführungspflicht

–             Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

–             Wucher

–             Gläubigerbegünstigung

–             Schuldnerbegünstigung

–             Korruption (Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung)

–             Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

Das Unternehmensstrafrecht als Teil des Wirtschaftsstrafrechts

Daneben gibt es noch das Unternehmensstrafrecht, welches ein Teilbereich des Wirtschaftsstrafrecht ist. Es regelt die mittelbare Sanktionierung von juristischen Personen und Personenverbänden, insofern insbesondere also von Unternehmen über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Hintergrund ist dabei, dass es ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland nicht gibt. Ein Unternehmen kann sich nicht strafbar machen, sondern nur die Personen, die für ein Unternehmen handeln. Eine juristische Person ist weder handlungs- noch schuldfähig, so dass es nicht direkt strafrechtlich sanktioniert werden kann.

Die besondere Expertise des Strafverteidigers in Wirtschaftsstrafsachen

Im Wirtschaftsstrafrecht ist es wichtig, einen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen, der alle vom Ermittlungsverfahren tangierten Rechtsgebiete im Blick hat. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist es nicht einfach, den richtigen Strafverteidiger zu finden. Top-Anwälte zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich in einem Rechtsgebiet gut auskennen. Genau hier liegt jedoch der Unterschied des Wirtschaftsstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht. Ein Rechtsanwalt muss mehr als nur Strafverteidigung können. Er muss wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und verstehen. Viele Rechtsanwälte sind in der Regel jahrelang nur im Wirtschafts- oder nur im Strafrecht tätig. Dabei fällt auf, dass gerade im Strafrecht der internationale Bezug bei vielen Strafverteidigern vollständig fehlt. Problematisch wird es dann, wenn Compliance im Wirtschaftsleben immer mehr Bedeutung gewinnt und selbst kleine Unternehmen mittlerweile gezwungen sind, sich mit dem Thema Compliance genauso zu beschäftigen wie internationale Konzerne.

Wirtschaftskriminalität in Deutschland und die Antwort des Staates

Wirtschaftskriminalität in Zahlen

Nachdem die Wirtschaftskriminalität von 2010 (102.813 Fälle) bis 2019 (40.484 Fälle) eine fallende Tendenz aufwies, nahm sie in den letzten Jahren wieder zu. Im Jahr 2022 wurden 73.114 Fälle registriert. Bemerkenswert ist, dass die durch Wirtschaftsstrafsachen verursachten Schäden im Vergleich zur gewöhnlichen Kriminalität überdurchschnittlich hoch sind (im Jahr 2022 waren es 2,1 Milliarden Euro). Dies hat den Gesetzgeber unter anderem dazu veranlasst, die Vermögensabschöpfung zu stärken.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Wirtschaftsstrafsachen

Wirtschaftskriminalität betrifft Unternehmen jeder Größe und stellt so eine Gefahr für unser gesamtes Wirtschaftssystem dar. Dies hat den Gesetzgeber dazu veranlasst in diesem Bereich Schwerpunktstaatsanwaltschaften vorzusehen. Es handelt sich dabei um Staatsanwälte, die eine besondere Expertise und Fachkenntnis in Wirtschaftsstrafsachen haben. Daneben sieht das Gesetz vor, dass Wirtschaftskriminalität von sog. Wirtschaftsstrafkammern sanktioniert wird.

Die Wirtschaftsstrafkammern in Wirtschaftsstrafsachen

Große Wirtschaftsstrafsachen werden also vor sog. Wirtschaftsstrafkammern verhandelt. Bei den Wirtschaftsstrafkammern handelt es sich um sog. Große Strafkammern beim Landgericht, welche aufgrund der besonderen Fachkenntnis der Richter zur sachdienlichen Förderung und schnelleren Erledigung von Wirtschaftsstrafsachen dienen. Nicht jedes Landgericht hat eine Wirtschaftsstrafkammer. Manchmal wird an einem großen Landgericht eine Wirtschaftsstrafkammer für die Bezirke mehrerer Landgerichte gebildet. Wichtige Wirtschaftsstrafkammern findet man in den Wirtschaftszentren Deutschland, wie z.B. in München; Frankfurt, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Köln, Stuttgart, Nürnberg und Augsburg.

Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafsachen

Bei dieser Übermacht an staatlicher Fachkompetenz ist es für einen Beschuldigten unausweichlich, mit einem fachlich kompetenten Strafverteidiger zusammenzuarbeiten und sich von diesem verteidigen zu lassen. Es ist praktisch zwingend, dass ein Beschuldigter in Wirtschaftsstrafsachen einen oder mehrere kompetente Rechtsanwälte beauftragt, damit mit Staatsanwaltschaft und Richter auf Augenhöhe verhandelt werden kann. Im Wirtschaftsstrafrecht ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass Anwälte in Teams zusammenarbeiten. Es ist sogar teilweise so, dass Anwälte aus verschiedenen Kanzleien zusammenarbeiten, um für die Mandanten das beste Ergebnis zu erzielen.

Ihr Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht in München

Rechtsanwalt Salvatore Barba aus München arbeitet nunmehr seit über als 20 Jahren im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr, im Wirtschaftsrecht sowie im Strafrecht. Er versteht es wie nur wenige Rechtsanwälte, hochkomplexe Sachverhalte zu erfassen und für seine Mandanten das beste Ergebnis zu erzielen. Rechtsanwalt Salvatore Barba ist in der deutschen und der italienischen Sprache perfekt zweisprachig. Daneben spricht er selbstverständlich fließend und verhandlungssicher Englisch. Gerne empfängt sie Rechtsanwalt Salvatore Barba am Standort in München. Sofern Sie einen Termin an einem der anderen Standorte wünschen, so ist auch das möglich. Es besteht daneben auch die Möglichkeit sie an ihrem Standort zu besuchen. Nehmen sie hier Kontakt zu uns auf und schildern sie uns ihren Fall. Suchen Sie eine Strafverteidigung wegen eines Deliktes, das nicht ins Wirtschaftsstrafrecht fällt, finden Sie weitere Informationen hier

Vorsicht, wenn Festnahme droht!

Verlieren Sie keine Zeit, falls eine Festnahme droht. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist es wichtig, dass der Beschuldigte auf freien Fuß ist, damit gemeinsam mit dem Strafverteidiger die Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden kann und in diesem Zusammenhang auch entlastende Beweise gesichert werden. Tipps, was im Falle einer vorläufigen Festnahme zu tun ist, finden Sie hier.

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